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Ablauf und Kosten

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Kontaktaufnahme

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme. Dies können Sie per Email, Telefon oder über das Kontaktformular machen. Beschreiben Sie mir kurz Ihr Anliegen und stellen Sie gerne Ihre Fragen. Ich melde mich schnellstmöglich per Telefon oder Email bei Ihnen zurück.

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Erstgespräch

In einem 50-minütigen Gespräch ordnen wir Ihr Anliegen, Ihre Symptomatik und Ihre aktuelle Lebenssituation weiter ein. Falls Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen planen wir weitere 4 Sitzungen (Probatorik).

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Probatorik und Therapiebeginn

Wir stellen die Diagnose und prüfen den Ursprung Ihrer Beschwerden. Anschließend besprechen wir gemeinsame Ziele und den Behandlungsplan. Außerdem stellen wir einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse. Nach Bewilligung der Therapie durch Ihre private Krankenkasse beginnen wir die therapeutische Arbeit.

Der hier aufgezeigte Weg stellt den Ablauf mit einer Bewilligung durch Ihre private Krankenkasse / Beihilfestelle dar. Das Antragsverfahren entfällt für Sie als Selbstzahler.

Kosten

Private ­Kranken­kasse und Beihilfe

Die Kosten einer Psycho­therapie werden bei mir als approbierter psycho­logischer Psycho­therapeut in der Regel ohne Probleme sowohl von den privaten als auch von den Bei­hilfen über­nommen. Die Abrechnung der psycho­therapeutischen Leistung und einer um­fassenden Diagnostik erfolgt nach der Gebühren­ordnung für Psycho­therapeuten (GOP).

Bitte er­fragen Sie im Vor­feld der Therapie bei Ihrer Ver­sicherung nach Ihrer individuel­len Versicherungs­bestim­mung, wie viele Therapie­stunden er­stat­tet werden und lassen sich ge­gebenen­falls ent­s
prechende Antrags­formulare zu­schicken. Gerne stehe ich Ihnen auf Wunsch beim Be­arbeiten der Formulare zur Seite.

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Selbstzahler

Möchten Sie aus persön­lichen Gründen die Kosten Ihrer Psycho­therapie selbst tragen oder sind an einem Coaching/ einer Lebensberatung interessiert, dann ist keine Antragsstellung notwendig.

Die Kosten für Selbstzahler betragen 125€ pro Sitzung.

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Kostenerstattungsverfahren (gesetzliche Krankenkasse)

Über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren ist es möglich, dass die Kosten einer Psychotherapie bei mir durch Ihre gesetzliche Krankenkasse übernommen werden. 

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Können Sie nachweisen, dass bei Ihnen Psychotherapie notwendig ist und dass Sie innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden, müssen Ihnen nach § 13 Absatz 3 SGB V die Behandlungskosten erstattet werden (sog. Kostenerstattungsverfahren). Unzumutbar ist in jedem Fall eine Wartezeit von über 3 Monaten.


Die Antragsstellung ist, je nach Krankenkasse, nicht immer leicht. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragsstellung.

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Hilfreiche Informationen finden Sie auch unter folgendem Link: www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/

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