Ablauf und Kosten
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Kontaktaufnahme
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme. Dies können Sie per Email, Telefon oder über das Kontaktformular machen. Beschreiben Sie mir kurz Ihr Anliegen und stellen Sie gerne Ihre Fragen. Ich melde mich schnellstmöglich per Telefon oder Email bei Ihnen zurück.
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Erstgespräch
In einem 50-minütigen Gespräch ordnen wir Ihr Anliegen, Ihre Symptomatik und Ihre aktuelle Lebenssituation weiter ein. Falls Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen planen wir weitere 4 Sitzungen (Probatorik).
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Probatorik und Therapiebeginn
Wir stellen die Diagnose und prüfen den Ursprung Ihrer Beschwerden. Anschließend besprechen wir gemeinsame Ziele und den Behandlungsplan. Außerdem stellen wir einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse. Nach Bewilligung der Therapie durch Ihre private Krankenkasse beginnen wir die therapeutische Arbeit.
Der hier aufgezeigte Weg stellt den Ablauf mit einer Bewilligung durch Ihre private Krankenkasse / Beihilfestelle dar. Das Antragsverfahren entfällt für Sie als Selbstzahler.
Kosten
Private Krankenkasse und Beihilfe
Die Kosten einer Psychotherapie werden bei mir als approbierter psychologischer Psychotherapeut in der Regel ohne Probleme sowohl von den privaten als auch von den Beihilfen übernommen. Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistung und einer umfassenden Diagnostik erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bitte erfragen Sie im Vorfeld der Therapie bei Ihrer Versicherung nach Ihrer individuellen Versicherungsbestimmung, wie viele Therapiestunden erstattet werden und lassen sich gegebenenfalls entsprechende Antragsformulare zuschicken. Gerne stehe ich Ihnen auf Wunsch beim Bearbeiten der Formulare zur Seite.
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Selbstzahler
Möchten Sie aus persönlichen Gründen die Kosten Ihrer Psychotherapie selbst tragen oder sind an einem Coaching/ einer Lebensberatung interessiert, dann ist keine Antragsstellung notwendig.
Die Kosten für Selbstzahler betragen 125€ pro Sitzung.
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Kostenerstattungsverfahren (gesetzliche Krankenkasse)
Über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren ist es möglich, dass die Kosten einer Psychotherapie bei mir durch Ihre gesetzliche Krankenkasse übernommen werden.
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Können Sie nachweisen, dass bei Ihnen Psychotherapie notwendig ist und dass Sie innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden, müssen Ihnen nach § 13 Absatz 3 SGB V die Behandlungskosten erstattet werden (sog. Kostenerstattungsverfahren). Unzumutbar ist in jedem Fall eine Wartezeit von über 3 Monaten.
Die Antragsstellung ist, je nach Krankenkasse, nicht immer leicht. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragsstellung.
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Hilfreiche Informationen finden Sie auch unter folgendem Link: www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/